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Leo

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Mieterzeitung 01/2025

Das dürfen wir gar nicht wissen!

Oft geschieht es unbedacht: Ein Mieter ruft an oder schreibt eine E-Mail und gibt dabei zu viele persönliche Details preis, etwa zu seiner Gesundheit. Doch diese sogenannten „sensiblen Daten“ sind gesetzlich besonders geschützt. Es ist besser, sie für sich zu behalten. 

2 BEISPIELE FÜR ZU VIEL PERSÖNLICHE INFORMATION 

„Ich bin nächste Woche für drei Monate in Chemotherapie im Krankenhaus und möchte noch schnell einen Schaden melden.“ „Wegen meiner Depression kann ich derzeit nicht arbeiten. Die Miete überweist Herr Mustermann für mich.“ Solche Mitteilungen mögen gut gemeint sein, doch sie gehen den Vermieter nichts an. Nur in wenigen Fällen ist es dem Vermieter erlaubt, über den Gesundheitszustand Bescheid zu wissen, so etwa, wenn es für schwerbehinderte Mieter:innen um den Antrag für Rollstuhlgaragen oder -rampen geht. 

SO KOMMUNIZIEREN SIE RICHTIG

Beschränken Sie sich auf das Wesentliche und halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit. Sie sollten uns nichts Privates über sich oder andere Nachbarn erzählen, ohne dass es ein berechtigtes Interesse in Bezug auf das Mietverhältnis gibt. Was Gesundheitsdaten angeht, so sind diese grundsätzlich nicht durchzugeben – denn das dürfen wir gar nicht wissen. Die Datenschutzverordnung und der Schutz sensibler personenbezogener Daten dienen dem Schutz Ihrer Privatsphäre.