Faqs Schaden melden Wohnungs Angebote
Leo

Hallo, ich bin Leo, Ihr digitaler Assistent. Ich bin rund um die Uhr für Sie da und helfe Ihnen gerne weiter.

Wir begleiten Sie auf dem Weg in ein neues Zuhause.

Sie sind auf Wohnungssuche?

Sie suchen eine Wohnung und sind dabei auf uns aufmerksam geworden? Das freut uns!

Hier informieren wir Sie u. a. darüber, wie Sie sich bei uns bewerben können, wie der Vermietungsprozess bei uns abläuft und ob für Sie eine Sozialwohnung in Frage kommt.

Aktuelle Wohnungsangebote

Sie sind auf Wohnungssuche? Sie suchen eine Wohnung und sind dabei auf uns aufmerksam geworden? Das freut uns! Hier informieren wir Sie u. a. darüber, wie Sie sich bei uns bewerben können, wie der Vermietungsprozess bei uns abläuft und ob für Sie eine Sozialwohnung in Frage kommt. Are you looking for an apartment? You are looking for an apartment and have become aware of us? We are happy to hear that! Here we inform you, among other things, about how you can apply to us, how the rental process works with us and whether social housing is an option for you. Ev mi arıyorsunuz? Bir daire arıyorsunuz ve bizden haberdar mı oldunuz? Bu bizi mutlu ediyor! Burada, diğer şeylerin yanı sıra, bize nasıl başvurabileceğiniz, bizimle kiralama sürecinin nasıl işlediği ve bir sosyal konut dairesinin sizin için bir seçenek olup olmadığı hakkında sizi bilgilendiriyoruz. Ви шукаєте квартиру? Ви шукаєте квартиру і знайшли нас? Це робить нас щасливими! Тут ми інформуємо Вас, серед іншого, про те, як Ви можете звернутися до нас, як відбувається процес оренди у нас і чи підходить Вам соціальне житло.

Fragen und Antworten zur Wohnungssuche

Wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website oder auf den gängigen Immobilienplattformen.

Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung interessiere?

Auf unserer Website finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Wohnungen können Sie nur online bei uns anfragen. Dadurch ist der Ablauf komfortabel und sicher. 

Wenn Ihre Anfrage bei uns eingeht, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren.

Hinweis: Eine allgemeine Anfrage per E-Mail kann von uns nicht bearbeitet werden.

Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Ich habe keine passende Wohnung gefunden. Haben Sie weitere Wohnungsangebote?

Nein, die Angebote auf unserer Homepage sowie auf den verschiedenen Immobilienplattformen sind immer vollständig und auf dem aktuellen Stand. 

Was ist eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Für die Anmietung einer solchen Wohnung benötigen Sie unbedingt einen Wohnberechtigungsschein des Wohnungs- oder Bezirksamtes.

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung?

Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde.

Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent für die Anmietung einer Wohnung erfüllen?

Zur Anmietung einer unserer Wohnungen müssen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.

Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
  1. Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website.
  2. In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“. Füllen Sie das Formular aus und senden es ab.
  3. Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen.
  4. Wir prüfen Ihre Angaben.
  5. Wir laden Sie gegebenenfalls zur Besichtigung der Wohnung ein. Dafür erhalten Sie gesondert eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
  6. Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung.
  7. Wir prüfen die Daten.
  8. Wir laden Sie gegebenenfalls zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
  9. Sie werden eventuell Mieter:in bei uns.
Ich habe eine Wohnung angefragt, wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben. 

Anschließend wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir objektive Kriterien festgelegt. Dazu gehört u.a. die Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße und ob es sich um eine Sozialwohnung oder eine freifinanzierte Wohnung handelt. Sie bekommen nach spätestens fünf Werktagen eine Rückmeldung von uns. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.

Ich habe ein Problem beim Absenden des Erstkontaktformulars. Was habe ich falsch gemacht?

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Fehlerhafte Angaben werden rot eingerahmt.

Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte: E-Mail senden

Auf was wird bei der Vergabe einer Wohnung geachtet?
  • Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße (oder Anzahl der Zimmer)
  • Sozialwohnung oder freifinanzierte Wohnung 

Wir behandeln alle gleich. Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Website.

Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn wir Sie als Interessent berücksichtigen können, erhalten Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Wir haben die Wohnung besichtigt und würden sie gerne anmieten. Was müssen wir tun?

Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung. Nach Ihrer Rückmeldung werden die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben prüfen und eine Schufa-Abfrage durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie gegebenenfalls für ein Kennenlerngespräch in eines unserer Servicecenter eingeladen.

Ich habe die Wohnung besichtigt und zugesagt, erhalte aber eine Absage. Warum?

Es erhalten immer mehrere Interessenten von uns freibleibend und unverbindlich Wohnungsangebote.

Ich habe mich bereits auf freie Wohnungen beworben. Warum werde ich nicht berücksichtigt?

Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu gestalten und auf E-Mails von uns zu antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.

Wie bewerbe ich mich auf eine Neubauwohnung?

Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut.
Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.

Muss ich eine Provision zahlen?

Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.

Kann man bei der NHW auch Immobilien kaufen?

Ja, auf unserer Internetseite können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren und mit uns Kontakt aufnehmen.

Was ist das Mittelstandsprogramm/Förderweg 2?

Das Angebot richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hier finden Sie die passenden Wohnungsangebote.
 

100 Jahre Vielfalt: Kriterien für die Wohnungsvergabe

Bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen: Diesen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) seit 100 Jahren. Wir sind Hessens größtes Wohnungsunternehmen. Wir sind ein verlässlicher Partner für unsere Mieter:innen. Wir legen Wert darauf, Wohnraum anzubieten, der zur jeweiligen, individuellen Situation unserer Mieter:innen passt. 

Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Dazu haben wir uns auch mit unserem Beitritt zur Charta der Vielfalt verpflichtet – einem grundlegenden Bekenntnis zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz, Fairness und Wertschätzung in Arbeitswelt und Gesellschaft.

Deshalb leben in unseren Häusern junge und alte Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Wichtig bei der Belegung unserer Wohnungen ist dabei, dass Hausgemeinschaften funktionieren. Unser Ziel ist es, Komfort und Lebensqualität unserer Mieter:innen kontinuierlich zu steigern und unsere zusätzlichen Dienstleistungen permanent weiter zu entwickeln.

Für geförderten Wohnraum gelten darüber hinaus die Belegungsgrundsätze der jeweiligen Kommune, die aufgrund von Förderrichtlinien festgelegt wurden.

Selbstverständlich bieten wir Menschen mit Behinderung oder körperlichen Einschränkungen eine barrierefreie Wohnung an, sofern wir zum Zeitpunkt der Anfrage über freien Wohnraum verfügen, der den geforderten Kriterien entspricht. 

Interessenten mit einem oder mehreren Kindern haben bei der Vergabe Vorrang, sofern die Wohnung groß genug und somit für die erforderliche Personenzahl geeignet ist. Um eine Überbelegung zu vermeiden, prüfen wir in diesem Zusammenhang auch, ob die Zahl der künftigen Bewohner und die Größe der Wohnung miteinander vereinbar sind. Schließlich sollen unsere Mieter:innen in ihren Wohnungen nicht nur leben – sondern sich vor allem wohlfühlen.

Du bist auf der Suche nach deiner ersten eigenen Wohnung?