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Immobilienmanagement Für unsere Mieter

Mit Rundum-Sorglos-Paket zum eigenen Balkonkraftwerk

Gemeinsam in Richtung nachhaltige Energieversorgung: Holger Füßer (re., NHW, Leiter Stabsbereich Business Management IMM) und Christian Schnürle (geschäftsführender Gesellschafter meinSolardach.de) unterzeichnen den Ko-operationsvertrag. Foto: Vito Demartino
Gemeinsam in Richtung nachhaltige Energieversorgung: Holger Füßer (re., NHW) und Christian Schnürle (geschäftsführender Gesellschafter meinSolardach.de) unterzeichnen den Kooperationsvertrag. Foto: Vito Demartino

Damit auch Mieter an der Energiewende teilnehmen können: Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt und meinSolardach.de unterzeichnen Kooperationsvertrag

Frankfurt am Main – Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern. Auch die Mieterinnen und Mieter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) profitieren ab sofort von dieser Entwicklung. Jeder der rund 60.000 Mieterhaushalte kann jetzt grundsätzlich ein Balkonkraftwerk installieren – anders als zuvor muss dies nicht mehr beim Vermieter beantragt, sondern nur noch mitgeteilt werden. Bei Hessens größtem Wohnungsunternehmen begrüßt man diese Entwicklung – und geht noch einen Schritt weiter. Selbstverständlich können NHW-Mieter ihr Balkonkraftwerk selbst installieren oder dies mit dem Partner ihrer Wahl tun. Wer aber professionelle Unterstützung möchte und nicht lange nach einem geeigneten Unternehmen suchen möchte, dem stellt die NHW mit dem Frankfurter Unternehmen meinSolardach.de einen Partner zur Seite, der Interessierten ein Rundum-Sorglos-Paket anbietet und sie individuell betreut. Der entsprechende Kooperationsvertrag wurde vor kurzem unterzeichnet.

„Auch wer in einer Mietwohnung lebt, soll an der Energiewende teilnehmen können“, sagte Holger Füßer von der NHW bei der Vertragsunterzeichnung. „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit einem starken Partner. Mit dieser Kooperation wollen wir ein Signal aussenden, einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung machen und es unseren Mieterinnen und Mietern ermöglichen, nachhaltig zu agieren und dabei auch noch Geld zu sparen.“

„Die NHW ist das erste Unternehmen, mit dem wir solch eine strategische Partnerschaft eingehen“, ergänzt Christian Schnürle, geschäftsführender Gesellschafter von meinSolardach.de. „Wir übernehmen eine Vorreiterrolle, die hoffentlich viele Nachahmer findet und die Energiewende weiter vorantreibt.“ Ein Balkonkraftwerk könne man überall kaufen. Was aber ist mit der Montage, dem Speicher, einer eventuellen Förderung? „Wir nehmen die Mieterinnen und Mieter von Anfang an an die Hand und stehen bei jedem Schritt persönlich oder online zur Seite – von der Beratung bis zum Setzen der Steckdose und der Übernahme von Haftung oder Versicherung.“

meinSolardach.de ist bundesweit tätig, setzt aber auf regionale Präsenz. Interessierte können sich die Produkte in einem der Shops vor Ort anschauen bzw. sich dort beraten lassen. Einer davon ist in Frankfurt, noch in diesem Jahr wird ein weiterer in Kassel eröffnet. Bei Bedarf können aber auch Vor-Ort-Termine in der eigenen Wohnung vereinbart werden. Der Einstiegspreis für ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 880 Watt inklusive Zubehör liegt bei 399 Euro, wenn man die Anlage direkt im Store mitnimmt und sich um alles andere selbst kümmert. Weitere Leistungen wie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme kosten extra.

Solarpaket I

Mit dem Solarpaket I wurde die zulässige Einspeisemenge von 600 auf 800 Watt erhöht. Wird mehr Strom vom Balkonkraftwerk eingespeist als in der Wohnung verbraucht, sind rückwärts laufende Zähler zugelassen – bis zur Installation eines Zweirichtungszählers. Auch das Streitthema des Anschlusses über eine übliche Schuko-Steckdose wurde (fast) aus dem Weg geräumt – bis Ende des Jahres soll die entsprechende Norm geändert werden. Darüber hinaus entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Balkonsolargeräte registriert werden. Auch im Mietrecht gab es Änderungen. Die Nutzung eines Balkonkraftwerks gilt jetzt als „privilegierte Maßnahme“ und räumt Mietern ein Recht auf eigenen Solarstrom ein. Vermieter können Balkonsolargeräte nur verweigern, wenn diese „unzumutbar“ sind.

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