Regeltreue für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen
Compliance, also die Regeltreue aller am Geschäftsprozess beteiligten Personen, ist eine wesentliche Grundlage für vertrauensvolle, integere und nachhaltige Geschäftsbeziehungen. Deshalb stellen wir sicher, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien in Form von Dienstanweisungen und Leitbildern in allen Konzernunternehmen eingehalten werden.
Dazu bekennen wir uns auch in unserem Unternehmensleitbild und in unserer Unternehmensstrategie. Wir unterstreichen das in einer Compliance-Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bestellung eines Compliance-Beauftragten.
- Die Unternehmensgruppe lebt vom Vertrauen ihrer Gesellschafter, Mieter, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit in die Leistung und Integrität der Unternehmen des Konzerns.
- Besonderen Wert legen wir darauf, dass alle Geschäftsbeziehungen sachbezogen, fair in der Zusammenarbeit, transparent und frei von unlauteren Methoden geführt werden.
- Darüber hinaus kann im Rahmen von Prävention die Klärung, Lösungssuche und Vermittlung für Situationen erfolgen, in denen Regelverstöße begangen wurden, oder die Vermutung hierzu besteht.
- Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Schaden des Konzerns dulden wir nicht
- Betrügerische Handlungen wie z. B. Betrug, Schwindel, arglistige Täuschung, Bestechung, Schmiergeldzahlungen und ähnliches zum Nachteil eines Unternehmens oder seiner Geschäftspartner tolerieren wir nicht
- Mit internen und externen Geschäftsinformationen gehen wir im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vertraulich um
Compliance-Vorfall melden
Hinweise zu Vorfällen in der NHW oder bei Geschäftspartnern im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie und/oder des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Sie über die hier aufgeführten Kontakte persönlich, telefonisch, per Brief, per Mail oder über die entsprechenden Kontaktformulare tätigen. Darüber hinaus steht Ihnen ein geschütztes Meldesystem (Hinweisgebersystem) zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit der Abgabe von Hinweisen haben Sie über die zuständigen offiziellen Stellen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland.
Ansprechpartner
Zur Klärung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsvorfällen hat die Unternehmensgruppe einen internen Compliance-Beauftragten bestellt sowie eine externe Compliance-Stelle eingerichtet, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern als neutrale Instanzen und vertrauensvolle Ansprechpartner für Beratung, Hinweise und Verdachtsmomente zur Seite stehen. Sie stehen, wenn gewünscht, auch unter völliger Wahrung der Anonymität für Gespräche und Beratung zur Verfügung.
Hinweis:
Gem. § 9 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bleiben ggf. die gesetzlichen Aussageverpflichtungen, z. B. gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, der Finanzdienstleistungsaufsicht, des Bundeskartellamtes oder Ermittlungsbehörden im Auftrag dieser Stellen, unberührt. Über das Eintreten dieser Regelung würden wir Sie gem. HinSchG ggf. vorab informieren.
Kontaktaufnahme per Post:
Nassauische Heimstätte
Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Compliance-Beauftragter
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main