Balkonwohnung im 8. Obergeschoss!
Berliner Straße 30, 63500 Seligenstadt
Kosten | |
Nettokaltmiete | 668,00 € |
Nebenkosten | 149,00 € |
Heizkosten | 154,37 € |
Gesamtmiete (brutto) | 971,37 € |
Kaution | 2.004,00 € |
Gebäude | |
Baujahr | 1966 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Energieträger | Gas |
Energieausweis | Verbrauchssausweis Klasse C 98.30 kWh/(m²*a) |
Daten | |
Typ | Etagenwohnung |
Wohnfläche | 74,60 m² |
Zimmer | 3 |
Etage | 8 |
Verfügbar ab | 01.11.2024 |
Lage
Seligenstadt ist eine Stadt im Landkreis Offenbach am Main. Die Stadt liegt im Osten des Kreises etwa 25 km südöstlich von Frankfurt am Main am linken südwestlichen Ufer einer rechtswendenden Mainschleife.
Verkehrsanbindung:
Mit dem Auto: ca. 30 Min. bis in die Frankfurter Innenstadt
ca. 22 Min. bis nach Offenbach am Main
Die Auffahrt auf die A661 und die A3 erreichen Sie in nur wenigen Minuten.
ÖPNV: ca. 40 Min. bis in die Frankfurter Innenstadt
ca. 22 Min bis zum Frankfurter Flughafen
Nahversorgung vor Ort:
In unmittelbarer Nähe finden Sie eine Einkaufspassage mit diversen Einkaufmöglichkeiten.
Ärztliche Versorgung: Städtische Kliniken, Allgemeinmediziner, Zahnarzt
Bildung, Kultur und Freizeit:
Kindergärten und Kitas, Schulen und Spielplätze
Ausstattung
Im 8. Obergeschoss dieses Mehrfamilienhauses befindet sich diese gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung. Über einen Personenaufzug gelangen Sie bequem in die entsprechende Etage.
Durch den funktionalen Schnitt bietet die Wohnung genug Raum. Hier lässt sich ein gemütliches und individuelles Zuhause gestalten. Sie verfügt über zwei Schlafräume, Badezimmer mit Wanne, Küche und Wohnbereich mit Zugang zum gemütlichen Balkon. Nach einem anstrengenden Arbeitstag können Sie hier die Seele baumeln lassen.
Neben dem Abstellraum innerhalb der Wohnung, finden selten genutzte Gegenstände im dazugehörigen Kellerabteil ihren Platz.
Die Wohnung wird Ihnen in einem dekorationsfähigen Zustand übergeben. Wände und Decken sind für eine Tapezierung vorbereitet, so dass Ihre Wohnung nach eigenen Wünschen gestaltet werden kann. Gleiches gilt für den Bodenbelag. Das Verlegen eines Bodenbelags in Flur, Wohn- und Schlafbereich sind bei Einzug vom neuen Mieter durchzuführen.
Meine NHW. Mein Zuhause.
- Bezahlbare Mieten mit unbefristetem Vertrag
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- Standortabhängig: Für unsere Mieter keinen Winter-, Mülltonnen- oder Putzdienst.